Google Fonts Abmahnung vermeiden 2022 – Alles Wichtige auf einen Blick!

Nahezu alle in Deutschland ansässigen Webseitenbetreiber sind von der aktuellen Google Fonts Problematik betroffen und es scheint nur eine Frage der Zeit zu sein, bis man die eigene Abmahnung im Briefkasten liegen hat. Wir wollen helfen und unterstützen Sie gerne dabei, die Thematik zu verstehen, eine Lösung zu finden und das Problem für Sie zu beseitigen.

Leonardo Lemos Rilk

1. November 2022

5 Minuten

Inhaltsverzeichnis

Google Fonts – eine Abmahnwelle, vor der Sie sich schützen sollten. Das Wichtigste im Überblick – so beheben Sie das Problem.

Google selbst stellt bereits seit 2010 jedem Webseitenbetreiber kostenlose Fonts (Schriftarten) zur Verfügung, welche man für die eigene Website nutzen kann.
Damit wollte Google ein Problem lösen, welches häufig bei Webseiten bestand: Denn wenn eine verwendete Schriftart nicht auf einem Computer verfügbar war, musste sie separat geladen oder kostenpflichtig erworben werden.

Doch dank der Lösung von Google, zahlreiche Schriftarten über einen Server bereitzustellen, hatte man nun einen kostenfreien Zugang zu tausenden von Schriftarten geschaffen, welche zu jederzeit und bei jedem Besucher und Internetnutzer geladen werden konnten.
Doch inzwischen gibt es seit Anfang diesen Jahres in Deutschland eine neue Wendung und die Abmahnwelle wurde ins Leben gerufen. Nahezu alle Webseitenbetreiber sind davon betroffen und dazu aufgefordert zu Handeln.

Am 20.01.2022 hat das Landgericht München in seinem Urteil (Az.: 3 O 17493/ 20) die Rechtswidrigkeiten der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt. Dies hat schlussendlich dazu geführt, dass die Google Fonts Abmahnwelle losgetreten wurde. Denn immer mehr Privatpersonen und Abmahnkanzleien nutzen dieses Urteil, um Schadensersatz bei Webseitenbetreibern zu fordern.

Google Fonts, was ist das überhaupt?

Google Fonts ist ein interaktives Verzeichnis, das über 1400 von Google bereitgestellten Schriftarten (engl.: fonts) in einer Bibliothek frei zur Verfügung stellt. Diese Schriftarten lassen sich sowohl lokal als auch remote verwenden. Dank einer einzigartigen und großen Auswahl durch Google Fonts, kann man Webseiten und Texte dementsprechend personalisieren.

Google Fonts vereint Individualität und Schlichtheit. Doch nun kommt der Haken: Eine fehlerhafte Google Fonts Einbindung kann dazu führen, dass personenbezogene Daten der Webseitenbesucher an Google übermittelt werden und dies kann zu enormen datenschutzrechtlichen Verstößen führen.

Google Fonts, dieses Urteil sorgte für Veränderung:

Im Falle einer automatischen Übertragung der IP-Adressen des Besuchers einer Webseite und die Einbindung von Google Fonts fehlerhaft war, hat das Landgericht in München die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Form der informationellen Selbstbestimmung nach § 823 Abs. 1 BGB bestätigt.

Die informationelle Selbstbestimmung definiert sich darüber hinaus, das Recht, selbst über die Weitergabe und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten zu entscheiden. Doch durch einen Kontrollverlust über seine eigenen personenbezogenen Daten wird dieses Recht schlussendlich verletzt.
Seit Herbst 2022 haben die Abmahnungen stark zugenommen, da sich nun diese Thematik wie ein Lauffeuer verbreitet hat und immer mehr Kanzleien springen auf die Abmahnwelle.

Wie sollten Sie sich bei einer Abmahnung im Zusammenhang von Google Fonts verhalten?

Wir haben Ihnen einige Möglichkeiten aufgelistet, die Sie im Falle einer Abmahnung haben:

Möglichkeit 1: Zahlen Sie die geforderte Summe.

Der wohl einfachste und sicherste Weg, um bei einer Abmahnung mit nicht allzu hohen Kosten davonzukommen, ist: Bezahlen Sie die geforderte Summe.
Die Kosten, mit denen Sie rechnen müssen, belaufen sich im Normfall auf 150,00€ bis 250,00€. Nach Bezahlung ist das Problem jedoch nicht vom Tisch und es kann eine erneute Abmahnung reinkommen, somit sollten Sie das Problem möglichst zeitnah beseitigen und im Idealfall eine Abmahnung vorbeugen.

Möglichkeit 2: Schalten Sie einen Anwalt Ihres Vertrauens ein.

Es ist sicherlich nicht verkehrt einen Anwalt einzuschalten, doch man sollte hierbei bedenken, dass weitere Kosten dazu kommen können, die weitaus über die genannte Forderung von 150,00€ bis 250,00€ gehen können.

Möglichkeit 3: Ignorieren und die Situation im Auge behalten.

Ignorieren Sie die Abmahnung und kümmern Sie sich möglichst zeitnah um die lokale Einbindung der Google Fonts lokal.
Was ist das Schlimmste, was passieren kann? Man wird verklagt. Doch das Risiko, dass die Abmahner genau dich unter Tausenden auswählen, um gegen Sie eine Musterklage aufzusetzen, ist hierbei aber sehr gering. Dennoch sollte man die Sache definitiv weiter im Auge behalten. Hierbei handelt sich nicht um eine rechtliche Beratung unsererseits, sondern um eine reine Situationseinschätzung mit einer relativ riskanten Möglichkeit.

Möglichkeit 4: Erheben Sie eine negative Feststellungsklage.

Die Möglichkeit einer negativen Feststellungsklage kann man in Betracht ziehen, wenn man sich unberechtigt fühlt, eine Abmahnung erhalten zu haben. Denn diese Feststellungsklage lässt sich im Fall der Fälle auch vor Gericht anwenden. Der Abmahner muss dann vor dem Gericht nachweisen, dass der Anspruch auf eine Abmahnung bestand. Dieses Vorgehen sollte man aber auf keinen Fall auf eigene Faust durchziehen, sondern nur mit einem vernünftigen Rechtsbeistand. Auch hier sei zu erwähnen: Im Falle einer Niederlage der Klage, muss man die Verfahrenskosten für Gericht und Anwälte selbst tragen.

Wie finden Sie heraus, ob Sie von Google Fonts Problematik betroffen sind?

Wir haben extra einen eigenen Google Fonts Checker programmiert, der es Ihnen erlaubt, Ihre Webseite zu überprüfen. Nutzen Sie gerne diesen kostenlosen Service, um mit dem Algorithmus von unserem Google Fonts Checker schon mal eine erste Sicherheit zu haben. Dazu möchten wir jedoch betonen, dass das Ergebnis lediglich auf dem Scan der von Ihnen eingetragenen Domain basiert. Um einen vollständigen Scan durchzuführen, empfehlen wir Ihnen eines unserer Service Pakete. Wir weisen darauf hin, dass das Ergebnis eine Momentaufnahme ist. Leider kann es auch vorkommen, dass unser Google-Fonts Checker nicht alle nachladenden Schriftarten findet. Es handelt sich hierbei um eine rein technische Auswertung, weshalb wir auch keine Garantie oder Haftung übernehmen, dass das Ergebnis zu 100% richtig ist.

Schätzungen zur Folge gibt es allein in Deutschland rund 2,5 Millionen Webseitenbetreiber, die Google Fonts API nutzen und Google Fonts direkt auf der Website einbinden. Derzeit sind viele große Anbieter betroffen, doch die Abmahnwelle schreckt definitiv nicht vor kleineren Website-Betreibern zurück, da man dort mit weniger Gegenwehr rechnet.

Kann ein Consent Banner, die Google Fonts blockieren?

Leider ist dies technisch nicht zuverlässig umsetzbar, denn moderne Browser laden eine Vielzahl von Ressourcen während des Ladens einer Website, noch bevor diese überhaupt ausgeführt wird, herunter. Das bedeutet z. B. Font-Dateien von Google laden parallel mit dem Skript eines Consentbanners, also lange bevor das Skript eines Consent Banners überhaupt ausgeführt werden kann.

Die einzige Möglichkeit besteht nur darin, den Spieß umzudrehen und das Skript des Consent Banners als Erstes zuladen, noch bevor die Fonts laden können. Dies bringt nur ein Nachteil mit sich, denn Website-Besucher sehen im ersten Moment nur falsch geladene Schriftarten, wenn diese dem Skript des Consent Banners nicht zustimmen. Demnach wäre das also eine eher unelegante und suboptimale Lösung.

Diese 2 Möglichkeiten haben Sie zur eigenen Einbindung von Google Fonts

Die erste Variante läuft über Ihre eigene Website. Hierbei lädt man sich die gewünschten Google Fonts (Schriftarten) herunter und speichert diese anschließend lokal auf dem eigenen Server, was den Vorteil mit sich bringt, dass dabei keine Datenverbindung zu Google benötigt wird.

Die zweite Variante hingegen erfolgt über eine dynamische Einbindung der Schriftarten, die dann direkt vom Google Server geladen werden. Diese Einbindung erfolgt dann über eine CSS-Anweisung (CSS: Cascading Style Sheets ist eine Stylesheet-Sprache für das Design einer Website) welche durch einen Besucher auf eine Website ausgeführt wird. Diese (CSS) Anweisung sorgt letztendlich dafür, dass der verwendete Browser eine Verbindung zu den Google Servern aufnimmt und die Schriftarten/ Schriftartenbeschreibung downloadet. Doch leider werden bei dieser Variante unweigerlich sämtliche Daten, sowie IP-Adressen an die Google Server weitergegeben, obwohl man unter keinen Umständen jemals eine Einwilligung für solch ein Vorgehen zugestimmt hat.

Wie verwende ich Google Fonts auf dem eigenen Server?

Sicherlich ist dies die beste und sicherste Methode, um keine Abmahnung zu erhalten.
Doch wie geht das genau?

Methode 1: Passen Sie Ihre CSS-Datei an

In allererster Linie muss die CSS-Datei angepasst werden bzw. das verwendete Theme der Website. Kopieren Sie dazu einfach alle benötigten Fonts, den CSS-Code, welcher auf google-webfonts-helper angezeigt wird.

Wichtig: Man sollte darauf achten, dass der verwendete Pfad auch stimmt. Alternativ besteht die Möglichkeit, den Pfad über google-webfonts-helper im Verzeichnis anzugeben.

Methode 2: Eine lokale Einbindung mittels eines Plugins (Shop Systeme und CMS)

Für WordPress gibt es beispielsweise 2 Plugins, welche den Aufruf von Google Fonts direkt unterbindet.

  1. Embed Google Fonts
  2. Remove-google-fonts-references

Leider gibt es ab und an Einbettungen in Ihrer Webseite, bei denen auch diese Plugins nicht helfen.
Ein großes Problem bringt das allseits beliebte Google ReCaptcha mit sich, da hier aktuell keine Möglichkeit besteht, die Google Fonts ganzheitlich zu blockieren. Somit muss leider das installierte Google ReCaptcha ganzheitlich entfernt werden.

Fazit

In dieser Thematik sollte man keine Zeit verlieren und die eigene Website erst prüfen lassen und anschließend bei Bedarf anpassen oder anpassen lassen und technisch auf einen zeitgemäß rechtssicheren Stand der aktuellen Datenschutzbestimmungen bringen, um einer möglichen Abmahnung entgegenzuwirken. Nutzen Sie zur ersten kostenfreien und schnellen Überprüfung unseren Google Fonts Checker und finden Sie heraus, ob Sie abmahngefährdet sind oder nicht.
Sofern Sie in jedem Fall sichergehen wollen, können Sie gerne eines unserer Service Pakete buchen und wir helfen Ihnen schnell und einfach diese lästige Problematik und Ungewissheit zu beseitigen. Generell sollten Sie darauf achten, dass Ihre Webseite auf dem neusten Stand bleibt, um vor allem Sicherheitslücken zu vermeiden.
Dafür haben wir passende Nachbetreuungs- & Wartungspakete ausgearbeitet, die es Ihnen ermöglichen, diese technischen Aktualisierungen und Anforderungen regelmäßig sicherzustellen. Sprechen Sie uns gerne, wir helfen Ihnen gerne weiter!

Über Leonardo Lemos Rilk

Geschäftsführer VIERLESS GmbH
Leonardo Lemos Rilk und sein Geschäftspartner Julian Witzel sind Geschäftsführer der VIERLESS GmbH, eine Webdesign Agentur, die mit gezieltem Branding das Maximum an Online-Potenzial von ausgewählten Unternehmen und Marken herausholt. Qualität, Premium und Einzigartigkeit sind die Eigenschaften mit denen sich VIERLESS identifiziert und den Kund:innen individuell hochwertige Ergebnisse liefert.

Jetzt Webseite auf Google Fonts Sicherheit prüfen

Keine Updates mehr verpassen

Trage Dich in unseren Newsletter ein.

Einfach & kostenlos Anfragen
Leonardo Lemos Rilk
Leonardo Lemos Rilk

Ihr Ansprechpartner

info@vierless.de

Unser Postfach

0211 540747454

Agentur Hotline

info@vierless.de

Unser Postfach

0211 540747454

Agentur Hotline